Brandschutzordnung
Eine Brandschutzordnung besteht aus den Teil A, B und C und wird objektbezogen erstellt.
Sie enthält Regeln für die Brandverhütung und das Verhalten im Brandfall.
Die Größe und Ausführung der Brandschutzordnung ist in der DIN 14096 geregelt.
Sie wird in Abstimmung mit der für den Brandschutz zuständigen Behörde erstellt.
Teil A:
Dieser Aushang richtet sich an alle Personen (Bewohner, Beschäftige, Besucher, Schüler etc.), die sich in einer baulichen Anlage aufhalten.
Teil B:
Richtet sich an Personen, ohne besondere Brandschutzaufgaben (z.B. Bewohner, Beschäftigte, Schüler etc.), die sich nicht nur vorrübergehend in der baulichen Anlage aufhalten.
Teil C:
Richtet sich an Personen, mit besonderen Brandschutzaufgaben (z.B. Brandschutzbeauftragte, Personen mit Ordnungsfunktionen, Sicherheitsingenieure), denen über ihre allgemeine Pflichten hinaus besondere Aufgaben im Brandschutz übertragen sind.