Barrierefreiheit
Barrierefreiheit NRW
Die DIN 18040 regelt in Deutschland das barrierefreie Planen und Bauen. Ziel ist es, bauliche Anlagen barrierefrei umzusetzen, damit diese für alle Menschen zugänglich und in üblicher Weise nutzbar sind.
Dies gilt insbesondere auch für Menschen mit motorischen, sensorischen und kognitiven Einschränkungen. Die DIN 18040 dient als Leitfaden, kann jedoch als technische Bestimmung bauaufsichtlich eingeführt werden.
So hat z.B. auch in Nordrhein-Westfalen der Landesgesetzgeber in Verbindung mit der Novellierung der in Kraft getretenen Bauordnung NRW (BauO NRW) den § 9a BauPrüfVO NRW eingeführt. Diese Norm fordert für alle öffentlich zugänglichen großen Sonderbauten gemäß § 50 Abs. 2 BauO NRW ein sogenanntes „Barrierefrei-Konzept“.
Aufgabe eines Barrierefrei-Konzeptes ist es, für eine konkrete Baumaßnahme gemäß Intention der DIN 18040 schutzzielorientierte Lösungen aufzeigen.
Beratungsleistungen und Konzepterstellung
Wir erstellen für Sie Barrierefrei-Konzepte nach Landesbauordnung. Dabei verfolgen wir mit unserem Team aus DIN-geprüften Fachplanern/innen stets gemäß der Intention der DIN 18040 eine Schutzziel-Strategie.
Dies bedeutet, dass nicht etwa abstrakte, festgeschriebene Maße und sonstige Vorgaben streng einer Norm folgend umgesetzt werden müssen, vielmehr werden anhand der tatsächlichen Nutzung sowie der spezifischen Besonderheiten des Bauvorhabens Lösungen erarbeitet, die der Erreichung eines definierten Schutzzieles entsprechen.
Hierin kann auch gerade der besondere Vorteil für Sie als Bauherr und Ihr Bauvorhaben liegen. Ein unreflektiertes Umsetzen von Vorschriften führt häufig dazu, dass Baukosten ohne Not in die Höhe getrieben werden. Unsere fachliche Expertise der „Fachplaner/in für barrierefreies Bauen“ ermöglicht es, gegenüber der Genehmigungsbehörde auch kreative Barrierefrei-Konzepte durchsetzen zu können.
Gerne begleiten wir Sie bei Ihrem Bauvorhaben und beraten Sie vor, während und nach der Bauphase. Auch bei Umbaumaßnahmen im Bestand zeigen wir Ihnen auf Ihr Bauvorhaben zugeschnittene Lösungsvorschläge zur Umsetzung der Barrierefreiheit auf und beraten Sie.
Für Architekten, Planer und Bauherren entsteht hieraus die Notwendigkeit sich mit einem vielschichtigen und ohne vertiefte Kenntnis nur schwer fassbaren Thema auseinanderzusetzen.
Für diese komplexe Aufgabe bieten wir:
Fachplanung Barrierefreiheit (LPH 1 - 8) als Ergänzung zur Objektplanung
Erstellung von genehmigungsfähigen Barrierefrei-Konzepten für Neubauten und Bestandsbauten sowie Stellungnahmen und Gutachten zur Barrierefreiheit
Entwicklung interdisziplinärer Lösungen an der Schnittstelle Brandschutz – Barrierefreiheit (barrierefreie Rettungskonzepte)
Prüfung von Entwurfs-, Ausführungs- und Detailplanungen auf Einhaltung der Anforderungen an die Barrierefreiheit
Durchführung von Bestandsanalysen inkl. Erstellung von Defizit-/Maßnahmenkatalogen zur Barrierefreiheit